Theorieprüfung

Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und gilt für zwei Jahre. Die Fragen sind am Computer zu beantworten.

 

Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.

 

 

Gültigkeitsdauer bzw. Übertragbarkeit

 

Die Theorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der/die Bewerber/in nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt.


Bewirbt sich der/die Inhaber/in eines gültigen Lernfahrausweises (z. B. Kat. B) um eine weitere Kategorie (z. B. Kat. A1), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen, sofern sie nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.

 

 

 

Sprachen / Gebühren

 

Mögliche Sprachen für die Theorieprüfung
Die Theorieprüfungen können in den Landessprachen deutsch, französisch und italiensch absolviert werden. Die Basistheorie (Auto/Motorrad) kann auch in englisch absolviert werden.

 

 

Prüfungsgebühren

  • Allgemeine Verkehrstheorie/Theorieprüfung Kategorie F: Fr. 36.-- (pro Prüfung)
  • Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung /Technische Zusatztheorie: Fr. 45.-- (pro Prüfung)
  • Theorieprüfung Kategorie F/G: Fr. 25.--
  • Theorieprüfung Mofa: Fr. 25.--