Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und gilt für zwei Jahre. Die Fragen sind am Computer zu beantworten.
Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A1, A, B1 oder B besitzen.
Die Theorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der/die Bewerber/in nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt.
Bewirbt sich der/die Inhaber/in eines gültigen Lernfahrausweises (z. B. Kat. B) um eine weitere Kategorie (z. B. Kat. A1), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen, sofern sie
nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.
Mögliche Sprachen für die Theorieprüfung
Die Theorieprüfungen können in den Landessprachen deutsch, französisch und italiensch absolviert werden. Die Basistheorie
(Auto/Motorrad) kann auch in englisch absolviert werden.
Prüfungsgebühren
Vuksan Jakaj
info@lm-fahrschule.ch
Natel: 079 376 67 03
Adresse:
L & M Fahrschule
Zürcherstrasse 8
8856 Tuggen
Die Daten für VKU und Nothelferkurse werden laufend aktualisiert und auf unserer Homepage publiziert.